Kostenübernahme
Damit die Kosten der künstlichen Ernährung durch die Grundversicherung der Krankenkassen beziehungsweise durch die IV übernommen werden, müssen bestimmte medizinische Indikationen vorliegen.
Liegt eine Kostengutsprache vor, rechnen wir zur administrativen Entlastung der Betroffenen und den Angehörigen direkt mit den Krankenkassen bzw. den zuständigen IV-Stellen ab.
Welche Krankenkasse - welches Gutsprachegesuch respektive welche Verordnung?
Hier gelangen Sie zur aktuellen Übersicht:
Seit dem 1. Oktober 2022 ist eine neue Vergütung für Eindickungsmittel über die Grundversicherung möglich. Das bedeutet, dass wir die Kosten für Eindickungsmittel* direkt an die Grundversicherung der Krankenkasse verrechnen dürfen, bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung. Wir empfehlen diese bei der Anmeldung/Bestellung beizulegen, somit werden die Rechnungen direkt an die Krankasse (Grundversicherung) versendet.
*Es betrifft die Eindickungsmittel aller Hersteller / Marken in Dosen. Bei Portionsbeutel / Gel besteht ein Selbstkostenanteil
*Es betrifft die Eindickungsmittel aller Hersteller / Marken in Dosen. Bei Portionsbeutel / Gel besteht ein Selbstkostenanteil
- Direkte Abrechnung mit den Krankenkassen
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